Ab dem 01.10.2022 ist das Tragen einer FFP II Maske für alle Patienten und Begleitpersonen in Arztpraxen gesetzlich vorgeschrieben.
Betroffen sind alle Personen über 6 Jahre. Einfache medizinische Schutzmasken sind nicht ausreichend.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns an diese Vorschrift halten müssen.